Wurzelbehandlung – Wann bezahlt die Krankenkasse?


Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen nur in bestimmten Fällen. Besonders bei der Behandlung der hinteren Backenzähne (Molaren) gibt es Einschränkungen. Mindestens eine der folgenden Bedingungen muss für die Kassenleistung erfüllt sein:

• Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
• Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
• Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf.
Manchmal kann daher eine Wurzelbehandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, auch wenn die Erhaltung des Zahnes vom Patienten gewünscht und vom Zahnarzt als möglich angesehen wird. Es besteht dann die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen. Details sollten Sie mit uns besprechen.